Posts mit dem Label klauselkontrolle werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label klauselkontrolle werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Sonntag, 22. Juni 2014

AGB und Aushandeln einer Vereinbarung - kein Beweis für Individualvereinbarung durch entsprechende Klausel

Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB iSv. §§ 305ff BGB) handelt es sich bei Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert wurden. Sie unterliegen der AGB-Kontrolle nach §§ 305ff BGB. Inhalt und Gestaltung des Vertrages können für die Annahme sprechen, dass es sich hier um einen solchen handelt, der für eine Vielzahl von Fällen vorformuliert wurde.  Der Umstand, dass der Vertragstext späterhin nicht wieder verwandt wurde,  ist nicht von Relevanz. Auch soweit in dem Vertrag der Text aufgenommen wird „dass es sich bei dem Generalunternehmervertrag um einen Individualvertrag handelt“ (oder ähnliche Formulierungen) ist dies nicht bedeutsam, worauf der BGH in seinem Urteil vom 20.03.2014 – VII ZR 248/13 – hinwies. Zur Begründung wies der BGH darauf hin, dass (auch im unternehmerischen) Rechtsverkehr die §§ 305ff BGB nicht der Disposition der Parteien unterliegen, sondern zwingendes Recht sind. Individualrechtlich können, so der BGH, diese Zwingenden Bestimmungen nicht ausgeschlossen werden, da dadurch die Prüfung verhindert wird, ob eine gleichberechtigte Verhandlungsposition bestand. Die Vertragsfreiheit über Art. 2 Abs. 1 GG steht dem nicht entgegen,  da dies eine freie Selbstbestimmung zur Voraussetzung hat. Ob also eine Klausel im Vertrag tatsächlich ausgehandelt wurde, lässt sich nicht mit einer dies bestätigenden Klausel beweisen. 

BGH, Urteil vom 20.03.2014 - VII ZR 248/13 -