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Dienstag, 4. März 2014

Schenkungssteuer versus Grundsteuer: Zulässigkeit unterschiedlicher Bewertungsansätze

Die Festsetzung der Schenkungsteuer einerseits und der Grunderwerbsteuer andererseits sind verfahrensrechtlich und materiell-rechtlich unabhängig voneinander nach den jeweils geltenden Vorschriften vorzunehmen. Darauf stellt der BFH in seinem Urteil vom 20.11.2013 – II R 38/12 – ab, wenn er im Hinblick auf unterschiedliche Wertansätze bei der Berechnung für die Schenkungssteuer auf der einen Seite und für die Grunderwerbsteuer auf der anderen Seite festhält, dass die Bemessung der Grunderwerbsteuer nicht an den Wert gebunden, mit dem die Auflage bei der Schenkungsteuer berücksichtigt wurde oder zu berücksichtigen ist. Für die Grunderwerbsteuer ist von daher die Festsetzung der Schenkungssteuer daher unerheblich, da es sich um einen anderen Vorgang handelt und unterschiedliche Wertansätze systemimmanent sind. 
Angemerkt werden darf hier, dass z.B. Übertragungen auf Ehegatten (eingetragene Lebenspartner) und Verwandte in gerader Linie von der Grunderwerbssteuer befreit sind mit der Folge, dass sich in diesen Fällen die Problematik nicht offenbart.

BFH, Urteil vom 20.11.2013 - II R 38/12 -