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Samstag, 8. Februar 2014

Einkommensteuer: Kein anschaffungsnaher Aufwand bei Schadensersatzzahlung des Verkäufers einer Immobilie

Der Käufer einer Immobilie stellte nach Erwerb Mängel fest, für die der Verkäufer einzustehen hatte. Er wandte zur Beseitigung € 13.211,00 auf und einigte sich mit dem Verkäufer auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von € 10.000,00. Das Finanzamt nahm wegen Überschreitens der 15%-Grenze bezogen  auf die € 13.211,00 einen anschaffungsnahen Aufwand an, versagte den sofortigen Abzug als Werbungskosten und erhöhte die AfA auf den Kaufpreis entsprechend. Während das Finanzgericht dem folgte, stimmte der Bundesfinanzhof (BFH) der Rechtsansicht des  Steuerzahlers zu. Der nachträglich festgestellte Mangel und die darauf erfolgte Zahlung des Verkäufers stelle sich nicht als Minderung des Anschaffungspreises dar, auch wenn dieser eventuell bei vorheriger Kenntnis entsprechend geringer ausgefallen wäre. Dann aber blieben nur noch die € 3.211,00, die nicht die 15%-Grenze des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG erreichen.  

BFH, Urteil vom 20.08.2013 - IX R 5/13 -